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Canicross & Zughundesport
An einem Gurt beim Laufen (Canicross), auf dem Fahrrad (Bikejöring) oder auf dem Tretroller. Für Hunde mit viel Bewegungsdrang.
Passt für: Gesunde, ausgewachsene Hunde mit Zuggeschirr.
Einstieg in Canicross: Laufen, Rollern und Radeln mit ZugCanicross ist Ausdauersport für Mensch und Hund, verbunden über eine Leine, die Stöße abfängt. Hier steht, was die Regeln verlangen, welche Ausrüstung Pflicht ist und wie du sauber anfängst.Was du trainierst
Disziplinen
- Geländelauf Sprintstrecke
- Geländelauf Kurzstrecke
- Geländelauf Langstrecke
- DogScooter
- Bikejöring
Quelle: VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 59; VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 61
Kommandos
- Start an der Linie
- Wenden
- Anhalten bei Gegenverkehr
- Slalom
- Hindernisse umlaufen
- Abbiegen trotz Verleitung
Quelle: VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 15; VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 16; VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 17
Begegnungen
- Begegnung (Head-on-passing)
- Vorbeilaufen an bellendem Hund
- Überholen mit Trail
- Staffelwechsel
Quelle: VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 16; VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 59; VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross, S. 60
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- CaniCross umfasst drei Disziplinen: Geländelauf (zu Fuß), DogScooter (Tretroller mit Hund) und Bikejöring (Fahrrad mit Hund). Immer ein Mensch mit genau einem Hund.
- Der Hund braucht Chip oder Tätowierung, eine gültige Tollwutimpfung und eine Haftpflichtversicherung. Halter und Hundeführer müssen Mitglied in einem VDH-Verband sein.
- Der Hund muss allgemein mindestens 15 Monate alt sein. Im DogScooter, im Bikejöring und auf Langstrecken über 5 km mindestens 18 Monate.
- Mindestalter des Menschen im Geländelauf: 6 Jahre (Sprintstrecke), 8 Jahre (Kurzstrecke), 11 Jahre (Langstrecke). Im DogScooter und Bikejöring 15 Jahre.
- Bei Jugendlichen bis 18 Jahren unterschreiben die Eltern die Anmeldung. Der Teilnehmer muss den Hund selbst zum Start und im Rennen führen können.
- Vorher einmalig zwei Vorprüfungen bestehen: die Verträglichkeitsprüfung und die Vorprüfung CaniCross. Darin prüft der Richter drei von acht Aufgaben, etwa Begegnungen, Wenden und Slalom.
- Statt der Vorprüfungen zählt auch eine Begleithundprüfung mit Verhaltenstest. Hunde, die schon vor dem 01.01.2025 im CaniCross gestartet sind, brauchen die Vorprüfung nicht.
- Ein Hund darf pro Wettkampftag höchstens dreimal starten. Nicht-Mitglieder können bei regionalen Veranstaltungen in Fun-Klassen mitlaufen, ohne Eintrag in den Leistungsnachweis.
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Strecken und Gelände
- Drei Streckenlängen: Sprintstrecke 400 m bis 1000 m, Kurzstrecke über 1000 m bis 4000 m, Langstrecke über 4000 m bis höchstens 8.000 m.
- Die Strecke führt über freies Gelände, Feld- oder Waldwege, möglichst nicht geteert. Beim Bikejöring höchstens 10 Prozent Asphalt.
- Länge und Bodenart stehen vorab in der Ausschreibung. Die Strecke darf vor dem Rennen mit und ohne Hund abgelaufen werden, das wird empfohlen.
- Spätestens eine halbe Stunde vor dem Start gibt es eine Besprechung (Briefing) zur Strecke und ihren Besonderheiten.
- Rundkurse, die mit Scooter oder Rad mehrmals gefahren werden, müssen mindestens 5 Meter breit sein. Schmale Pfade (Singletrails) nur einmal.
- Bikejöring nur auf abgesperrten und gesicherten Strecken. Hinter dem Ziel braucht es eine Auslaufzone zum Abbremsen.
- Schilder in etwa 80 bis 100 cm Höhe: Rot heißt Abbiegung voraus, Blau heißt richtiger Weg, Gelb heißt Vorsicht. Ab dem gelben Schild bis zur Gefahrenstelle gilt Überholverbot.
- Beim Massenstart (nur Geländelauf) hat jedes Team 2 m Startbreite, der Weg verengt sich erst nach 100 m. Bei Staffeln ist die Wechselzone 10 bis 20 m lang.
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Ausrüstung am Hund
- Der Hund muss im ganzen Rennen angeleint sein.
- Pflicht ist ein gepolstertes, passendes Zuggeschirr, das Bewegung und Atmung nicht einengt. Ein Halsband darf zusätzlich getragen werden.
- Die Leine hat einen Ruckdämpfer (dehnbares Stück, das Stöße abfängt). Im Geländelauf läuft sie meist über einen Bauchgurt, sie darf aber auch in der Hand gehalten werden.
- Leinenlänge voll gedehnt: im Geländelauf höchstens 2,50 m, im DogScooter und Bikejöring zwischen 2,50 m und 3,00 m.
- Beim DogScooter und Bikejöring ist eine Bike-Antenne Pflicht: ein Bügel, der über die Radnabe hinausreicht, damit die Leine nicht ins Vorderrad kommt.
- Verboten: Würge-, Stachel- und Stromhalsbänder, Anti-Zug-Geschirre, Maulkörbe, Kopfhalter, Moxonleinen und Rollleinen. Keine Hundemarken oder Anhänger am Halsband.
- Hundeschuhe (Booties) sind erlaubt, aber nicht Pflicht. Wenn, dann paarweise je Beinpaar. Kühlwesten und Wärmemäntel sind im Rennen verboten.
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Was der Hundeführer darf
- Der Hund gibt das Tempo vor und muss immer vor oder neben dem Menschen laufen. Im Geländelauf darf der Mensch auch walken statt joggen.
- Kein Futter und kein Spielzeug während des Laufs. Schuhe mit wechselbaren Stollen oder Spikes sind verboten, Kleidung soll sportlich sein.
- Keine Kopfhörer und keine Musik aus Lautsprechern. Kein Tempomacher, also niemand, der vorläuft oder zieht.
- Beim Überholen laut "Trail" rufen. Das vordere Team muss Platz machen.
- Beim DogScooter und Bikejöring Pflicht: zugelassener Fahrrad- oder Skihelm, Schutzbrille und Handschuhe. In schwierigen Stücken darf man schieben oder tragen.
- Scooter mit Bremsen an beiden Rädern und Rädern ab 12 Zoll. Fahrrad geländetauglich, Bremsen an beiden Rädern, Räder ab 26 Zoll. Keine Motoren, außer bei PARA-Startern.
- Am Start muss nur der Mensch samt Scooter oder Rad hinter der Linie stehen. Ein Helfer darf den Hund festhalten.
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Ablauf und Bewertung
- Start als Einzelstart, Massenstart (nur Geländelauf), Verfolgungsrennen oder Staffel.
- Empfohlene Startabstände beim Einzelstart: 30 Sekunden im Geländelauf, 1 Minute im DogScooter, mindestens 1 Minute im Bikejöring.
- Gewertet wird die Zeit, gemessen auf die Sekunde. Maßgeblich ist, wann der Mensch Start- und Ziellinie überquert.
- Ein fliegender Start (schon in Bewegung über die Linie) kostet 10 Strafsekunden.
- Im Leistungsnachweis steht neben der Disziplin die genaue Streckenlänge, zum Beispiel VDH-GL-1000.
- Der Richter prüft vorher Geschirr, Leine und Ausrüstung. Sein Urteil ist nicht anfechtbar.
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Disqualifikation und Abbruch
- Wer den Hund während des Rennens ableint, wird disqualifiziert.
- Zieht der Mensch den Hund, weil dieser nicht mehr will oder kann, wird das Team herausgenommen. Eintrag: Abbruch wegen unsportlichem Verhalten.
- Kann der Hund nicht weiterlaufen, muss der Lauf abgebrochen werden. Den Hund tragen ist nicht erlaubt.
- Wer andere beim Überholen behindert, kann aus der Wertung genommen werden.
- Disqualifikation auch bei Futter oder Spielzeug im Lauf, Verstößen gegen Tierschutz oder gute Sitten. Alle Punkte der Veranstaltung sind dann weg.
- Aggression gegen Menschen oder Hunde oder starke Angst führen sofort zur Disqualifikation. Vor dem nächsten Start ist eine Begleithundprüfung mit Verhaltenstest nötig.
- Wer nicht zur Siegerehrung kommt, kann nachträglich disqualifiziert werden.
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Gesundheit und Tierschutz
- Ein Hund darf pro Wettkampftag insgesamt höchstens 8 km laufen.
- Kranke, verletzte oder ansteckungsverdächtige Hunde dürfen nicht starten. Hunde mit Erbrechen, Durchfall oder Lahmen schickt der Richter weg.
- Tragende Hündinnen dürfen ab dem Decken nicht starten, da alle Disziplinen als Ausdauersport gelten. Die Sperre gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurf.
- Läufige Hündinnen starten am Ende des Tages und bleiben vorher getrennt. Der Veranstalter muss spätestens einen Tag vorher Bescheid wissen.
- Über 15 Grad im Schatten eine Stunde vor dem ersten Start darf der Richter die Langstrecke kürzen oder streichen. Über 20 Grad darf er alle Strecken auf 2000 m kürzen.
- Bei schlechtem Wetter kann der Richter das Turnier unterbrechen oder absagen. Bei erwarteter Hitze kann der Start vorverlegt werden, Info spätestens 24 Stunden vorher.
- Mensch und Richter dürfen einen kranken oder verletzten Hund jederzeit aus dem Rennen nehmen. Der Richter kann ein Attest vom Tierarzt verlangen.
- Der Hund muss am Wettkampftag frei von verbotenen Substanzen (Doping) sein. Grobe Tierschutzverstöße können zu Sperre oder Ausschluss führen.
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Quelle: VDH-Prüfungsordnung Turnierhundsport, Teil CaniCross (gültig ab 01.01.2025), VDH
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
