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IGP (Gebrauchshundsport)
Früher hieß es Schutzhund. Drei Teile: Fährte (einer Spur folgen), Unterordnung (Gehorsam) und Schutzdienst (Arbeit mit einem Helfer am Schutzärmel). Typisch für Schäferhunde und Malinois.
Passt für: Arbeitsfreudige Hunde. Schutzdienst nur im Verein mit ausgebildetem Helfer.
Was du trainierst
Fährte (A)
- Fährte (Abteilung A)
- Gegenstände verweisen
Quelle: Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 36; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 37
Unterordnung (B)
- Freifolge
- Sitz aus der Bewegung
- Ablegen mit Herankommen
- Steh aus der Bewegung
- Voraussenden mit Hinlegen
- Ablegen unter Ablenkung
Quelle: Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 47; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 48; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 49; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 52; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 53
Bringen (B)
- Bringen auf ebener Erde
- Bringen über die Hürde
- Bringen über die Kletterwand
Quelle: Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 50; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 51
Schutzdienst (C)
- Revieren
- Stellen und Verbellen
- Verhinderung Fluchtversuch
- Abwehr aus der Bewachungsphase
- Rückentransport
- Überfall aus dem Rückentransport
- Angriff aus der Bewegung
Quelle: Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 56; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 57; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 58; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 60; Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP), S. 61
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Voraussetzung für die IGP ist eine bestandene Begleithundprüfung (BH/VT). Für die BH/VT muss der Hund mindestens 12 Monate alt sein.
- Mindestalter am Prüfungstag: IGP 1 mit 18 Monaten, IGP 2 mit 19 Monaten, IGP 3 mit 20 Monaten. Ausnahmen gibt es nicht.
- Die Stufen gehen der Reihe nach (1, 2, 3). Aufsteigen darf nur, wer in jeder Abteilung der Vorstufe mindestens 70 Prozent (Note befriedigend) erreicht hat.
- Gestartet wird in der höchsten bestandenen Stufe, außer man startet außer Konkurrenz (ohne Wertung im Wettbewerb).
- Die BH/VT darf am Vortag der IGP 1 abgelegt werden, eine Wartezeit gibt es nicht. Pro Tag darf ein Hund nur an einer Prüfung teilnehmen.
- Halter und Hundeführer müssen Mitglied in einem Verein sein, dessen Landesverband von der FCI anerkannt ist. Ein Hundeführer darf höchstens 2 Hunde melden.
- Jeder Hund braucht eine von der FCI anerkannte Leistungsurkunde (Prüfungsbuch). Die Impfung nach Landesregeln wird mit dem Impfpass nachgewiesen.
- Alle registrierten Hunde dürfen starten, egal welche Größe oder Rasse. Ob der Hund körperlich fit genug ist, entscheidet der Richter.
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Platz und Aufbau
- Die Fährte wird auf natürlichem Boden gelegt, zum Beispiel Wiese, Acker oder Waldboden. Wechsel des Geländes und Wege dürfen vorkommen.
- Hürde für die Sprünge: 100 cm hoch und 150 cm breit, in allen Stufen gleich.
- Kletterwand: zwei oben verbundene Wände, je 150 cm breit und 191 cm hoch, senkrecht gemessen 160 cm hoch, mit rutschfester Oberfläche.
- Bringhölzer (Apportel) stellt der Veranstalter, alle Teams nutzen dieselben. Der Steg ist aus Holz und liegt mindestens 4 cm über dem Boden.
- Gewicht des Bringholzes auf ebener Erde: 650 Gramm in IGP 1, 1000 Gramm in IGP 2, 2000 Gramm in IGP 3. Beim Springen 650 Gramm.
- Für den Schutzdienst stehen 6 Verstecke auf dem Platz, je 3 an jeder Längsseite, in allen Stufen.
- Bestimmte Punkte im Schutzdienst müssen gut sichtbar markiert sein, etwa der Standort des Hundeführers und die 20 Schritte lange Fluchtstrecke des Helfers.
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Ausrüstung am Hund
- Pflicht ist ein einreihiges, locker sitzendes Halsband mit großen Gliedern, das der Hund während der ganzen Prüfung trägt.
- Wo es das Gesetz verlangt, braucht das Halsband einen Stopp (Anschlag), damit es nicht würgen kann.
- Andere Halsbänder aus Leder oder Stoff und Brustgeschirre nennt die Ordnung nur für Begleithund und einige andere Prüfungen, nicht für die IGP.
- Für die Fährte darf der Hund zusätzlich ein Fährtengeschirr, Böttgergeschirr oder eine Weste tragen. Der Rückengurt darf nicht über die letzte Rippe reichen.
- Fährtenleine: 5 Meter in IGP 1, 10 Meter in IGP 2 und 3. Ausziehleinen (Flexileinen) sind verboten. Fährten ohne Leine ist mit gleichem Abstand erlaubt.
- Leine, Halsband und Geschirr werden vor der Fährte geprüft, spätestens bei der Anmeldung.
- Maulkorb gibt es nur bei der Begleithundprüfung und nur in Ländern, in denen das Gesetz ihn vorschreibt.
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Was der Hundeführer darf
- Futter oder Spielzeug (Motivationsgegenstände) mitzuführen ist verboten und führt zur Disqualifikation. Auch bei der Siegerehrung darf der Hund nichts im Maul tragen.
- Eine eng sitzende Weste ohne abstehende Taschen ist erlaubt. Bauchtaschen und Trainingsschürzen sind verboten.
- Eine Leine muss immer dabei sein, entweder unsichtbar oder umgehängt, mit dem Karabiner auf der vom Hund abgewandten Seite.
- Hörzeichen (Kommandos) sind kurze, normal gesprochene Wörter in der eigenen Sprache, für dieselbe Aufgabe immer gleich. Lang gezogene Wörter zählen als Hilfe.
- Den Hundenamen darf man statt des Rufkommandos sagen. Name plus Kommando zählt sonst als doppeltes Hörzeichen und kostet Punkte.
- Loben in der Unterordnung nur in der Grundstellung nach jeder Übung. In IGP 1 darf man kurz auflockern, höchstens etwa 5 Sekunden.
- Auf der Fährte darf man Handschuhe tragen. In IGP 1 ist gelegentlich ein kurzes Lobwort erlaubt, in allen Stufen ein kurzes Lob am gefundenen Gegenstand.
- Kann der Hundeführer wegen einer Behinderung etwas nicht korrekt zeigen, meldet er das vorher dem Richter. Der Hund darf dann zum Beispiel rechts laufen.
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Ablauf und Bewertung
- Die IGP hat 3 Abteilungen: A Fährte, B Unterordnung (Gehorsam), C Schutzdienst. Jede bringt höchstens 100 Punkte, zusammen also 300.
- Bestanden ist eine Stufe nur, wenn der Hund in allen 3 Abteilungen mindestens befriedigend erreicht, und zwar bei derselben Veranstaltung.
- Gesamtnoten: 286 bis 300 vorzüglich, 270 bis 285 sehr gut, 240 bis 269 gut, 210 bis 239 befriedigend, darunter mangelhaft.
- Vor jeder IGP prüft der Richter das Wesen (Unbefangenheit) und die Identität des Hundes über Chip oder Tätowierung.
- In der Unterordnung kostet ein zusätzliches Hörzeichen 1,5 Punkte, zwei kosten 2,5 Punkte. Nach dem dritten ohne Erfolg gibt es 0 Punkte für die Übung.
- Falsche Position, etwa Liegen statt Sitzen, halbiert die Punkte der Übung. Ausführen ohne Hörzeichen kostet 2 Punkte.
- Bei der Freifolge werden 2 Schüsse abgegeben, um zu prüfen, ob der Hund ruhig bleibt.
- Im Schutzdienst darf der Hund nur in den Schutzarm des Helfers beißen. Bei Punktgleichheit entscheidet erst Abteilung C, dann B.
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Disqualifikation und Abbruch
- Disqualifikation heißt: alle Punkte, auch aus anderen Abteilungen, werden gestrichen, und der Hund darf nicht weiter starten.
- Gründe sind unter anderem: Hund kommt nach dreimaligem Rufen nicht zurück, ist nicht unter Kontrolle oder gibt Gegenstand oder Bringholz nicht ab.
- Ebenfalls Disqualifikation: Biss in andere Körperstellen des Helfers als den Schutzarm, Angriff auf eine andere Person als den Helfer, kein Loslassen nach dem zweiten Zusatzkommando.
- Unsportliches Verhalten, Verstöße gegen Tierschutz oder Regeln, verbotene Hilfsmittel und Missachten von Richteranweisungen führen ebenfalls zur Disqualifikation.
- Beißt oder greift der Hund ohne Anlass Mensch oder Hund an, wird er disqualifiziert und muss erst wieder eine Begleithundprüfung bestehen.
- Beim Abbruch bleiben die bisherigen Punkte erhalten. Wird im Schutzdienst abgebrochen, zählt diese Abteilung 0 Punkte.
- Abbruch zum Beispiel, wenn der Hund die Fährte mehr als eine Leinenlänge verlässt, nicht rechtzeitig ans Ende kommt oder Wild nachjagt.
- Abbruch im Schutzdienst, wenn der Hund in einer Verteidigungsübung versagt, den Helfer zu früh verlässt oder ihn nach drei Versuchen nicht findet.
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Gesundheit und Tierschutz
- Kranke oder verletzte Hunde und Hunde mit Verdacht auf eine ansteckende Krankheit dürfen nicht starten. Im Zweifel entscheidet der Tierarzt.
- Läufige Hündinnen dürfen starten, aber getrennt von den anderen Hunden. Auf der Fährte laufen sie normal mit, sonst kommen sie zuletzt.
- Gedeckte Hündinnen dürfen nicht an der IGP teilnehmen, nur an bestimmten anderen Prüfungen bis zum 27. Tag nach dem Decken.
- Doping und alles, was Leistung, Verhalten oder Anzeichen von Krankheit künstlich verändert, ist verboten. Dopingkontrollen sind möglich.
- Gefährdet das Wetter Hund oder Mensch, darf die Prüfung nicht stattfinden. Das entscheidet allein der Richter.
- Der Richter kann abbrechen, wenn er den Hund für krank oder verletzt hält oder der Hund aus Altersgründen nicht mehr vorgeführt werden sollte.
- Nur in IGP 3 darf man auf der Fährte eine kurze Pause erbitten, etwa bei Hitze, und dem Hund Wasser geben. Die Pause zählt zur Suchzeit.
- Verstöße gegen Tierschutzgesetze führen zur Disqualifikation und werden dem Landesverband gemeldet.
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Fährte (Abteilung A)
- IGP 1: eigene Fährte, mindestens 300 Schritte, 3 Teilstrecken, 2 Winkel, mindestens 20 Minuten alt, höchstens 15 Minuten Suchzeit.
- IGP 2: fremde Fährte, mindestens 400 Schritte, 3 Teilstrecken, 2 Winkel, mindestens 30 Minuten alt, höchstens 15 Minuten Suchzeit.
- IGP 3: fremde Fährte, mindestens 600 Schritte, 5 Teilstrecken, 4 Winkel, mindestens 60 Minuten alt, höchstens 20 Minuten Suchzeit.
- 3 Gegenstände je Fährte (je 7 Punkte), 10 x 2 bis 3 x 0,5 bis 1 cm, aus verschiedenen Materialien, vorher mindestens 30 Minuten in der Tasche getragen.
- Der Hund zeigt Gegenstände an, indem er sich davor setzt, legt oder stellt (verweisen), sie aufnimmt oder bringt. Das sagt man vorher dem Richter.
- Am Start ist ein Kommando Such erlaubt, höchstens 2 weitere, die je 1,5 Punkte kosten. Klappt es nach 3 Kommandos nicht, wird abgebrochen.
- Jeder Zwang ist auf der Fährte verboten. Abzüge gibt es zum Beispiel für Handzeichen beim Ansetzen (2 Punkte) und für Kot oder Urin auf der Fährte (8 Punkte).
- Nach der Fährte ist ein kurzes Lob erlaubt, aber kein Spielen und kein Futter.
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Quelle: Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (FCI-IGP) (gültig ab 01.01.2025), FCI
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
