Verbandsgebrauchsprüfung (VGP, VPS)
Die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) prüft den ausgebildeten Jagdhund in Wald, Wasser und Feld und im Gehorsam. Die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) prüft vor allem die Arbeit nach dem Schuss. Ordnung des JGHV.
Passt für: Ausgebildete Jagdhunde mit jagdlich geführtem Hundeführer.
Was du trainierst
Waldarbeit
- Riemenarbeit Übernachtfährte
- Riemenarbeit Tagfährte
- Totverbellen
- Totverweisen
- Bringen von Fuchs über Hindernis
- Fuchsschleppe
- Hasen oder Kaninchenschleppe
- Stöbern im Wald
- Buschieren
Wasserarbeit
- Stöbern ohne Ente im Gewässer
- Verlorensuchen im Gewässer
- Stöbern hinter der lebenden Ente
- Bringen von Ente
Feldarbeit
- Verlorensuchen von Federwild
Gehorsam
- Manieren am Wild und Nachziehen
- Verhalten auf dem Stand
- Folgen frei bei Fuß
- Ablegen mit Schuss
- Benehmen vor Haarnutzwild
- Schussruhe
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Zugelassen sind anerkannte Jagdhunde, etwa aus dem Zuchtbuch eines Vereins in JGHV und VDH oder mit FCI-gestempelter Ahnentafel (Abstammungsnachweis).
- Hunde aus dem laufenden Jahrgang (im selben Jahr gewölft, also geboren) sind nicht zugelassen. Ein festes Mindest- oder Höchstalter in Jahren nennt die Ordnung nicht.
- Zur VPS darf kein Hund, der schon eine VGP oder GP bestanden hat.
- Der Eigentümer muss Mitglied eines JGHV-Vereins sein; gemeldet wird auf Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel und aller früheren Verbandszeugnisse.
- Vor Beginn gibt der Führer Originalpapiere und Impfpass mit den gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen ab und zeigt seinen gültigen Jagdschein. Sonst kein Start, Nenngeld verfällt.
- Der Führer braucht eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Hund; seine Unterschrift auf der Nennung gilt als Nachweis.
- Ohne Jagdschein nur als begründete Ausnahme des Prüfungsleiters, etwa bei Jagdscheinkurs oder Erkrankung; dann schießt eine berechtigte Person direkt neben dem Führer.
- Prüfungen erst ab 1. September, höchstens 20 Hunde. Bei der Meldung angeben: Riemenarbeiter, Totverbeller oder Totverweiser, bei VPS zusätzlich mit oder ohne Fuchs.
Prüfungsfächer
- Vier Fachgruppen: Wald, Wasser, Feld, Gehorsam. Jedes Fach hat eine Fachwertziffer (Gewicht), mit der die Note malgenommen wird.
- Wald VGP: Riemenarbeit (Nachsuche auf Blutfährte) Übernacht 8, Tag 5; Fuchs über Hindernis 3, Fuchsschleppe 5, Bringen Fuchs 2, Hasenschleppe 4, Bringen 2, Stöbern 4, Buschieren 3.
- Zusatz zur Riemenarbeit: Totverbellen 4 (Hund bellt am gefundenen Stück) oder Totverweisen 3 (Hund holt den Führer und führt ihn hin).
- Wasser: Stöbern ohne Ente 3, Schussfestigkeit (nur bestanden oder nicht), Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer 3, Stöbern hinter der lebenden Ente 3, Bringen von Ente 2.
- Feld nur VGP: Nasengebrauch 6, Suche 4, Vorstehen 4, Manieren und Nachziehen 3. Beide Prüfungen: Verlorensuchen Federwild 3 oder 4, Bringen Federwild 2.
- Gehorsam: Allgemeines Verhalten 3, Stand beim Treiben 2, Leinenführigkeit 1, Folgen frei bei Fuß 2, Ablegen 2; nur VGP: Benehmen vor Federwild 2, vor Haarwild 3, Schussruhe 2.
- VPS ohne Fuchs über Hindernis und ohne Suche, Vorstehen, Nasengebrauch; Fuchsfächer sind Wahlfächer. Dafür Schussfestigkeit im Feld und Herankommen auf Ruf oder Pfiff.
- Maße: Blutfährte ca. 400 m, Haarwildschleppe ca. 300 m, Graben mindestens 80 cm tief und 1 m breit, Hürde 70 bis 80 cm, Gewässer mindestens 0,25 ha.
Ausrüstung am Hund
- Verboten sind Dressurhilfsmittel wie Dressurhalsbänder und auch deren Attrappen.
- Ortungsgeräte (Peilsender) sind nur bei der Stöberarbeit erlaubt.
- Bei der Riemenarbeit gehört eine passende Halsung oder ein Geschirr zum Schweißriemen (lange Suchleine); andere Halsungen müssen ab, eine Warnhalsung darf zusätzlich dran.
- Der Schweißriemen muss ganz abgerollt und mindestens 6 m lang sein, sonst gibt es höchstens die Note genügend.
- Totverweiser dürfen den Führer mit aufgenommenem Bringsel (Anhänger am Halsband) oder Riemenende frei hinführen, nicht aber am angelegten Riemen.
- Hunde, die gerade nicht arbeiten, sind an der Leine zu führen; geprüft wird die Leinenführigkeit an durchhängender Umhängeleine.
- Beim Ablegen darf der Führer einen Gegenstand wie Rucksack oder Hut neben den Hund legen, aber nichts über den Hund.
Was der Hundeführer darf
- Der Führer trägt Gewehr, genug Patronen und Jagdschein bei sich und führt auf einer Prüfung höchstens zwei Hunde.
- Am Riemen darf er den Hund kurz anhalten oder ablegen, selbst nach Schweiß (Blut) suchen und mit Vor- oder Zurückgreifen helfen; zweimal neu Anlegen ist erlaubt.
- Beim Totverbellen oder Totverweisen wartet er am zweiten Wundbett und darf sich weder durch Ruf noch Pfiff bemerkbar machen.
- Bei den Haarwildschleppen schnallt (löst) er den Hund am Anschuss, folgt ihm nicht und darf höchstens dreimal ansetzen.
- Loben oder Bemerkbarmachen beim Bringen ist nur erlaubt, solange der Hund korrekt arbeitet; abgenommen wird auf ein ruhiges, nicht lautes Kommando.
- Am Wasser darf er mit Wink und Zuruf lenken; ständiges Einwirken, ein Schuss oder Steinwurf als Hilfe senken die Note.
- Er schießt auf Anordnung: beim Buschieren mindestens einmal, auf dem Stand mindestens zweimal, beim Ablegen zweimal aus mindestens 30 m mit 10 Sekunden Abstand.
Ablauf und Bewertung
- Noten je Fach: hervorragend 4h, sehr gut 4, gut 3, genügend 2, mangelhaft 1, nicht genügend 0. Note mal Fachwertziffer ergibt die Punkte.
- 4h nur ausnahmsweise bei erschwerten Umständen und schriftlich begründet; nie für Schleppen, Bringen oder Gehorsam.
- Drei Preise. In jeder Fachgruppe müssen Mindestnoten und Mindestpunkte erreicht werden; die Rangfolge im Preis richtet sich nach der Gesamtpunktzahl.
- VGP Mindestpunkte für I./II./III. Preis: Wald 90/80/48, Wasser 36/30/22, Feld 85/70/55, Gehorsam 43/40/38. Höchstens 340 Punkte plus Zuschlag fürs Totverbellen oder Totverweisen.
- VPS Mindestpunkte: Wald 71/52/42, Wasser 36/30/22, Feld 29/24/16, Gehorsam 36/27/18. Höchstens 200 Punkte ohne Fuchs, 228 mit Fuchs.
- Für den I. Preis muss die Riemenarbeit sehr gut sein, für den II. gut. Ein nachweislich stumm jagender Hund bekommt höchstens den II. Preis.
- Laut (Bellen bei der Verfolgung von Wild) wird vermerkt: lt laut, st stumm, ? nicht feststellbar. Übernachtfährte steht mindestens 14 Stunden, Tagfährte 2 bis ca. 5.
- Die VGP dauert mindestens zwei Tage, die VPS darf an einem Tag stattfinden. Bei Punktgleichheit entscheiden Härtenachweis, dann das Alter.
Disqualifikation und Abbruch
- Immer ausgeschlossen: Anschneider (frisst am Wild), Totengräber (vergräbt es), Blinker (meidet gefundenes Wild), stark rupfende oder knautschende Hunde (beschädigen das Wild beim Tragen).
- Ebenso: Hunde, die Nutzwild beim ersten Finden nicht selbst bringen, Hetzer von Haarwild, völlig ungehorsame, schuss-, hand- oder wildscheue und wesensschwache Hunde.
- Am Wasser endet die Prüfung, wenn der Hund nicht binnen etwa einer Minute ins Wasser geht, an der Schussfestigkeit scheitert oder im Verlorensuchen unter genügend bleibt.
- Versagt ein Totverbeller oder Totverweiser, muss er den Führer am Riemen zum Stück bringen, sonst ist die Prüfung nicht bestanden.
- VPS: Stark schussempfindliche oder schussscheue Hunde und Hunde, die auf Ruf oder Pfiff nicht kommen, bestehen nicht.
- Hunde, die wegen Angst oder Aggression nicht untersucht werden können, bestehen nicht; aggressive Hunde können ausgeschlossen werden.
- Führer können samt Nenngeldverlust raus: falsche Angaben, freilaufender Hund, nicht da beim Aufruf, verschwiegene Hitze, Missachten von Anordnungen, Verstöße gegen Tierschutz.
- Einspruch nur schriftlich mit 50 Euro Gebühr, bis eine halbe Stunde nach der Preisverteilung.
Gesundheit und Tierschutz
- Läufige Hündinnen (heiß) nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Prüfungsleiters; die Hitze muss vorher gemeldet werden, andere Hunde dürfen nicht gestört werden.
- Die Richter halten körperliche Mängel fest, etwa Gebiss-, Augen- und Hodenfehler, und prüfen die Identität über Chip oder Tätowierung.
- Das Wesen wird die ganze Prüfung über beobachtet und im Zeugnis vermerkt, etwa ruhig, nervös, ängstlich, aggressiv, handscheu oder wildscheu.
- Mit lebenden Enten wird nur außerhalb der Brutzeit gearbeitet; nur ausgewachsene Stockenten, deren Flugfähigkeit kurz mit einer Papiermanschette eingeschränkt ist.
- Höchstens 15 Minuten pro Ente; Verfolgen auf Sicht soll schnell enden. Eine lebend gebrachte Ente wird sofort waidgerecht getötet.
- Ein geprüfter, jagderfahrener Hund muss für eine Nachsuche bereitstehen. Beim Üben darf ein Hund an höchstens 3 Enten insgesamt eingearbeitet werden.
- Grobe Verstöße gegen die Entenregeln führen zum sofortigen Ausschluss. Zu Wetter, Temperatur oder kranken Hunden sagt die Ordnung nichts.
Quelle: Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO) (gültig ab 01.01.2018 (gültig bis 31.12.2027)), JGHV (Jagdgebrauchshundverband e.V.)
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
