Jagdliche Zuchtprüfungen (VJP, HZP)
Bei der Verbandsjugendprüfung (VJP) und der Herbstzuchtprüfung (HZP) zeigen junge Jagdhunde ihre Anlagen: Nase, Spurarbeit am Hasen, Suche, Vorstehen, Wasserarbeit und Bringen. Geprüft wird nach der Ordnung des Jagdgebrauchshundverbands (JGHV), im Revier und am Wild.
Passt für: Jagdhunde, deren Zuchtverein im JGHV geprüft wird, zum Beispiel Vorstehhunde.
Was du trainierst
Feldarbeit
- Spurarbeit Hasenspur
- Nasengebrauch
- Suche im Feld
- Vorstehen
Wasserarbeit
- Stöbern mit Ente im Schilf
- Verlorensuche tote Ente im Gewässer
- Ins Wasser gehen
Bringen
- Federwildschleppe
- Freie Verlorensuche Federwild
- Arbeit am geflügelten Huhn
- Haarwildschleppe
- Art des Bringens
- Abgeben mit Sitz
Gehorsam & Wesen
- Führigkeit
- Schussfestigkeit
- Arbeitsfreude
- Gehorsam auf Ruf, Pfiff, Wink
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Alter: Der Hund muss im Vorjahr gewölft (geboren) sein, bis zu drei Monate ältere Hunde sind auch erlaubt. Zur HZP dürfen zusätzlich Hunde aus dem laufenden Jahr.
- Zugelassen sind anerkannte Jagdhunde: eingetragen im Zuchtbuch eines Zuchtvereins in JGHV und VDH, bestimmte Auslandshunde mit FCI-Stempel oder Hunde mit Sperlingshund-Aufdruck auf dem Registrierpapier.
- Der Eigentümer muss Mitglied in einem JGHV-Verein sein. Gemeldet wird auf Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel (Abstammungspapier) und aller früheren Prüfungszeugnisse.
- Vor Beginn gibt der Führer Originalpapiere und Impfpass mit den gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen ab und zeigt seinen gültigen Jagdschein. Sonst keine Prüfung, das Nenngeld verfällt.
- Die Chip- oder Tätowiernummer wird kontrolliert und muss zur Ahnentafel passen.
- Für den Hund ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung nötig. Mit der Unterschrift auf der Nennung bestätigt der Anmelder diesen Schutz.
- Führen ohne Jagdschein nur als begründete Ausnahme im Einzelfall, etwa bei Krankheit des Führers oder laufendem Jagdscheinkurs. Dann schießt eine berechtigte Person direkt neben dem Führer.
- Ein Führer darf höchstens zwei Hunde auf einer Zuchtprüfung führen. Laut Rahmenrichtlinie darf ein Hund höchstens zweimal auf Verbandsprüfungen geführt werden.
Prüfungsfächer
- VJP (Jugendprüfung im Frühjahr), Fach mit Fachwertziffer (Gewichtung): Spurarbeit 2, Nasengebrauch 2, Suche 1, Vorstehen 1, Führigkeit 1. Gehorsam und Schussfestigkeit ohne Ziffer.
- HZP (Herbstzuchtprüfung), Anlagefächer: Spurarbeit 3, Nasengebrauch 3, Suche 2, Vorstehen 2, Führigkeit 2, Arbeitsfreude 1.
- HZP Wasserarbeit: Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (Ente im Schilf suchen) 3, Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer (tote Ente finden) 1.
- HZP Abrichtefächer: Federwild verlorenbringen (geflügeltes Huhn, freie Verlorensuche oder Federwildschleppe) 1, Haarwildschleppe 1, Art des Bringens (Durchschnitt aus Hase, Ente, Federwild) 1, Gehorsam 1.
- Spurarbeit gibt es auf der Hasen- oder Fuchsspur (Geruchsspur des Wildes). Bei der HZP nur, wenn ausgeschrieben und bei der Nennung gewählt, dann ist sie Pflichtfach.
- Wasser in dieser Reihenfolge: Schussfestigkeit, Verlorensuchen, Stöbern mit Ente, Art des Bringens von Ente. Schussfestigkeit prüft die HZP im Feld und am Wasser.
- Prüfungsgewässer: mindestens 0,25 ha Wasserfläche, stellenweise 6 m breit, nur schwimmend zu durchqueren, etwa 500 qm Deckung (Schilf oder Bewuchs).
- Federwildschleppe (gezogene Wildspur) etwa 200 m, zwei stumpfe Haken, mindestens 80 m Abstand zur nächsten. Haarwildschleppe (Kaninchen, Hase) etwa 300 m, erster Haken nach etwa 100 m.
Ausrüstung am Hund
- Dressurhilfsmittel sind verboten, zum Beispiel Dressurhalsbänder oder auch nur deren Attrappen.
- Hunde, die gerade nicht arbeiten, gehören an die Leine. Winselnde oder laute Hunde müssen außer Hörweite des arbeitenden Hundes bleiben.
- Bei der Spurarbeit darf der Hund bis zu 30 Meter an der Leine arbeiten.
- Auf der Schleppe darf nur auf den ersten 30 Metern an der Leine gearbeitet werden, danach läuft der Hund frei.
- Bei der freien Verlorensuche von Federwild wird der Hund etwa 40 Meter vor der Fallstelle geschnallt (abgeleint).
Was der Hundeführer darf
- Führer mit Jagdschein tragen Gewehr und genug Patronen und haben den gültigen Jagdschein dabei.
- Schussfestigkeit im Feld: Während der Hund in Schrotschussentfernung sucht, schießt der Führer mindestens 2 Schrotschüsse im Abstand von mindestens 20 Sekunden.
- Loben oder sich bemerkbar machen ist erst erlaubt, wenn der Hund das Wild aufgenommen hat, und dann ohne Abzug, sofern der Hund korrekt arbeitet.
- Bei Fehlern beim Bringen darf der Führer höchstens zweimal einwirken, nur nach dem Aufnehmen: einmal ergibt höchstens gut, zweimal genügend, öfter nicht genügend.
- Bei Verlorensuche und Stöbern im Wasser darf der Führer lenken und helfen. Dauerndes Einwirken, Schuss oder Steinwurf senken die Note.
- Auf der Schleppe muss der Führer den Hund nach 30 m allein laufen lassen und darf nicht folgen. Höchstens zweimal neu ansetzen, jedes Ansetzen mindert.
- Gehorsam zeigt sich im Folgen auf Ruf, Pfiff oder Wink. Gehorsam bei Wildberührung (wenn Wild auftaucht) wird nicht verlangt.
- Beim Abgeben setzt sich der Hund ohne oder auf einfaches, nicht lautes Kommando. Lässt er das Wild fallen, gibt es höchstens gut (7 Punkte).
Ablauf und Bewertung
- VJP nur im Frühjahr bis einschließlich 1. Mai, HZP nur ab 1. September. Beide finden grundsätzlich an einem Tag statt.
- Noten: hervorragend 12, glattes sehr gut 10, glattes gut 7, glattes genügend 4, nicht genügend 0 bis 2 Punkte. 11 Punkte nur für mehrfach bestätigte, überdurchschnittliche Arbeit.
- 12 Punkte gibt es nur in Spurarbeit, Nasengebrauch und Stöbern mit Ente. In den Abrichtefächern der HZP sind höchstens 10 Punkte möglich.
- Bestanden nur mit mindestens genügend (3 Punkte) in allen Fächern. Bei der HZP muss auch jedes einzelne Bringfach mindestens 3 Punkte haben.
- Punkte mal Fachwertziffer ergeben die Wertungspunkte. Das Zeugnis lautet nur bestanden mit Punktzahl oder nicht bestanden mit Grund; es kommt in die Ahnentafel.
- Wird eine Muss-Bestimmung nicht erfüllt, gibt es in diesem Fach 0 Punkte. Gehorsam bei der VJP bekommt nur eine Note ohne Punkte.
- Festgehalten werden Laut (Bellen beim Verfolgen: spurlaut, sichtlaut, stumm, fraglich, waidlaut), nur an Hase oder Fuchs gewertet, dazu Wesen und körperliche Mängel. Keine Noten für Form und Haar.
- Schussfestigkeit in fünf Stufen: schussfest, leicht schussempfindlich, schussempfindlich (arbeitet binnen einer Minute weiter), stark schussempfindlich (später), schussscheu (läuft weg).
Disqualifikation und Abbruch
- Ausschluss mit Verlust des Nenngelds bei falschen Angaben, frei laufendem Hund, Fehlen beim Aufruf, verschwiegener Hitze, Missachtung von Anordnungen oder unwaidmännischem Verhalten des Führers.
- Stark schussempfindliche oder schussscheue Hunde bestehen nicht. Löst sich der Hund wegen der Waffe nicht vom Führer, gilt er als nicht durchgeprüft und besteht ebenfalls nicht.
- Blinken (gefundenes Wild bewusst meiden) führt zum Nichtbestehen.
- Wer sich ständig der Einwirkung des Führers entzieht und so die Prüfung stört, bekommt im Gehorsam nicht genügend, besteht nicht und wird ausgeschlossen.
- Hand- oder wildscheue Hunde und Hunde, die wegen Angst oder Aggression nicht untersucht werden können, bestehen nicht. Aggressive Hunde können ausgeschlossen werden.
- Wer gefundenes Wild (Ente, Federwild, Schleppwild) nicht bringt, besteht nicht. Ebenso hochgradige Knautscher, Anschneider und Totengräber (Wild zerdrücken, anfressen, verscharren).
- Am Wasser endet die Prüfung, wenn der Hund nicht innerhalb etwa einer Minute ins Wasser geht oder bei Schussfestigkeit bzw. Verlorensuche versagt.
- Hunde, die in Fächern versagen, werden im Interesse der Zucht trotzdem weiter geprüft, mit den Ausnahmen bei der Wasserarbeit.
Gesundheit und Tierschutz
- Heiße (läufige) Hündinnen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Prüfungsleiters. Die Hitze muss vorher gemeldet werden, andere Hunde dürfen nicht gestört werden.
- Für die Wasserarbeit nur ausgewachsene Stockenten, deren Flugfähigkeit kurz mit einer Papiermanschette (Methode Prof. Müller) eingeschränkt ist.
- An einer Ente höchstens 15 Minuten prüfen. Eine lebend gebrachte Ente wird sofort waidgerecht getötet.
- Arbeit an lebenden Enten nur außerhalb der Brutzeit und erst, wenn der Hund Schussfestigkeit und das Bringen einer toten Ente aus der Deckung gezeigt hat.
- Grundsätzlich eine Ente je Hund. Wer Stöbern mit Ente einmal bestanden hat, wird darin nicht erneut geprüft; nach Nichtbestehen ist eine Nachprüfung erlaubt.
- An Übungstagen darf ein Hund an höchstens drei Enten insgesamt eingearbeitet werden.
- Ein geprüfter, jagderfahrener Hund muss für eine Nachsuche (Suche nach verletztem Wild) bereitstehen.
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Regeln zur Wasserarbeit führen zum sofortigen Ausschluss.
Quelle: Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO) (gültig ab 01.01.2018 (gültig bis 31.12.2027)), JGHV (Jagdgebrauchshundverband e.V.)
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
