Ratgeber › Mantrailing
Mantrailing
Der Hund riecht an einem Gegenstand einer Person und sucht genau diese Person, auch durch Straßen und Städte.
Passt für: Fast jeden Hund. Gut für unsichere Hunde, weil sie selbst entscheiden.
Einstieg ins Mantrailing: Was du wirklich brauchstBeim Mantrailing sucht dein Hund einen ganz bestimmten Menschen, nur über dessen Geruch. Das geht im Wald genauso wie in der Stadt, und fast jeder Hund kann es lernen.Was du trainierst
Start
- Geruchsaufnahme (Anriechen)
- Aufnahme der Spur am Start
- Negativ (Ansatz, hart, weich)
Quelle: PO mantrailing S. 8; Geruchsartikel: https://www.schaeferhunde.de/fileadmin/Secure/Satzungen_Ordnungen/so_dir-854_SV-PO-MT.pdf (S. 4); DVG Prüfungsordnung Mantrailing, S. 8; ziemer-falke.de
Spurarbeit
- Spur verfolgen und halten
- Richtungswechsel
- Kreuzungsarbeit
- Spurdifferenzierung
- Spuralter steigern
- Abstand an der Suchleine
Quelle: DVG Prüfungsordnung Mantrailing, S. 8; DVG Prüfungsordnung Mantrailing, S. 5; ziemer-falke.de; DVG Prüfungsordnung Mantrailing, S. 6
Ende & Anzeige
- Anzeige der Versteckperson
- Rückverweisen
- Personendifferenzierung
Quelle: DVG Prüfungsordnung Mantrailing, S. 7; ziemer-falke.de
Umgebung & Verleitung
- Verleitungen
- Trail im Wohngebiet
- Trail mit Straßenverkehr
Quelle: ziemer-falke.de; DVG Prüfungsordnung Mantrailing, S. 5
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
- Voraussetzung ist eine bestandene Begleithundprüfung mit Verhaltenstest (VDH BH-VT).
- Für den Hund muss ein gültiger Leistungsnachweis (Leistungsheft) vorliegen.
- Vor dem Start prüft der Richter das Wesen des Hundes (Unbefangenheitsprüfung) und liest Chip oder Tätowierung ab.
- Eine Prüfung findet nur statt, wenn mindestens 4 Hundeführer teilnehmen. Jeder Hundeführer darf höchstens 2 Hunde führen.
- Es gibt drei Stufen: MT-I, MT-II und MT-III. Mit jeder Stufe wird die Spur länger, älter und das Gelände schwieriger.
- Es ist eine reine Sportprüfung. Ob der Hund für echte Personensuche taugt, wird damit nicht festgestellt.
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Die Spur und das Gelände
- MT-I: Spur etwa 300 m, mindestens 2 Stunden alt, ruhiges Wohngebiet, Wald oder Wiese, mindestens 1 Richtungswechsel, 15 Minuten Suchzeit.
- MT-II: Spur etwa 600 m, mindestens 4 Stunden alt, belebtes Wohngebiet mit Kreuzungen, mindestens 2 Richtungswechsel, 30 Minuten Suchzeit.
- MT-III: Spur etwa 1000 m, mindestens 15 Stunden alt, auch befahrene Straßen, mindestens 4 Richtungswechsel, 45 Minuten Suchzeit.
- Bei jedem Richtungswechsel muss der Hund selbst zwischen mehreren Wegen den richtigen herausfinden können.
- Die Spur legt eine Versteckperson (meist ein Erwachsener) im normalen Schritt. Sie gibt dem Richter einen genauen Plan des Verlaufs.
- Die Versteckperson wird am Ende mit dem Auto abgeholt und 20 Minuten vor Suchbeginn wieder dorthin gebracht. Sie darf sich verstecken oder offen stehen.
- Alle Hunde bekommen gleichartige Geruchsgegenstände der Versteckperson, verpackt in Tüten, direkt vor dem Start. Die Spuren werden ausgelost.
- Im Straßenverkehr muss abgesichert werden. Hundeführer und Helfer tragen Warnwesten, im Dunkeln muss der Hund gut sichtbar sein.
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Ausrüstung am Hund
- Der Hund trägt bei der Suche ein Geschirr. Beim Anmelden darf die Leine noch am Halsband hängen.
- Gesucht wird an einer Suchleine (lange Leine für die Spurensuche) von mindestens 5 m Länge, befestigt am Geschirr.
- Im Dunkeln muss der Hund gut zu sehen sein.
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Was der Hundeführer darf
- Der Hundeführer muss eine Sicherheitsweste tragen.
- Zwischen Hund und Hundeführer müssen beim Suchen mindestens 3 m liegen. Nur in gefährlichen Lagen, etwa an Ampeln, darf es weniger sein.
- Die Leine darf je nach Lage lang oder kurz gehalten werden. Rennen auf der Spur ist nicht erlaubt.
- Während der ganzen Suche ist jeder Zwang verboten. Hilfen durch Hundeführer oder Versteckperson kosten Punkte.
- Eine Pause ist erlaubt, dabei darf der Hund Wasser bekommen. Den Geruchsgegenstand darf man in MT-I und MT-II einmal, in MT-III zweimal erneut zeigen.
- Beim Anmelden nennt der Hundeführer, wie sein Hund anzeigt: bellen, sitzen, stehen, liegen oder zum Hundeführer zurückkommen.
- Findet der Hund die Person, meldet der Hundeführer das dem Richter und geht erst auf dessen Zeichen hin.
- Belohnen oder Füttern erst nach Abmeldung und Ergebnis. Spielzeug oder Futter mitzuführen gilt als unsportlich und führt zur Disqualifikation.
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Ablauf und Bewertung
- Höchstens 100 Punkte: 10 für das Aufnehmen des Geruchs und der Spur, 50 für das Verfolgen der Spur, 40 für Finden und Anzeigen der Person.
- Im Teil Verfolgen zählen auch Arbeitsbereitschaft (10 Punkte) und Zusammenarbeit von Hund und Mensch (10 Punkte).
- Wer die Spur im Laufschritt ausarbeitet, bekommt im Teil Verfolgen (30 Punkte) höchstens die Note befriedigend.
- Löst sich der Hund (Kot oder Urin) auf der Spur, werden bis zu 7 Punkte abgezogen.
- Jede Ermahnung wegen zu geringem Abstand kostet 3 Punkte.
- Der Hund muss die Person deutlich anzeigen, bis der Hundeführer da ist. Beim Zurückkommen setzt er sich vor den Hundeführer.
- Noten: vorzüglich ab 96, sehr gut 90 bis 95, gut 80 bis 89, befriedigend 70 bis 79, mangelhaft 0 bis 69 Punkte.
- Die Entscheidung des Richters ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
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Disqualifikation und Abbruch
- Disqualifikation, wenn der Hund bei der Wesensprüfung vor dem Start nicht neutral bleibt.
- Disqualifikation bei unsportlichem Verhalten, Tierschutzverstößen, verbotenen Hilfsmitteln oder Betrugsversuch.
- Beißt der Hund Menschen oder Hunde oder versucht es, wird er disqualifiziert und muss erneut eine Begleithundprüfung mit Verhaltenstest machen.
- Abbruch, wenn der Hund dreimal ohne Erfolg auf die Spur angesetzt wird oder das Ende nicht in der Suchzeit erreicht.
- Abbruch, wenn der Hundeführer den Hund lenkt und auf Aufforderung nicht einfach folgt.
- Abbruch nach der dritten Ermahnung wegen zu geringem Abstand.
- Der Richter darf abbrechen, wenn der Hund nicht arbeiten will oder nicht unter Kontrolle ist.
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Gesundheit und Tierschutz
- Kranke und verletzte Hunde dürfen nicht teilnehmen, ebenso tragende oder säugende Hündinnen.
- Sperrzeiten für tragende oder säugende Hündinnen regelt eine eigene Veröffentlichung des VDH.
- Zeigt ein Hund deutliche gesundheitliche Probleme, darf der Richter abbrechen. Krankmeldungen werden als Abbruch wegen Krankheit eingetragen.
- In der Pause darf der Hund Wasser bekommen.
- Jeder Zwang am Hund ist während der ganzen Suche verboten. Tierschutzverstöße führen zur Disqualifikation.
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Quelle: DVG Prüfungsordnung Mantrailing (gültig ab 06.05.2024), DVG (Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V.)
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
