Ratgeber › Rettungshundearbeit
Rettungshundearbeit
Suche nach Menschen im Gelände oder in Trümmern. Der Hund zeigt den Fund durch Bellen an. Ehrenamt in einer Rettungshundestaffel.
Passt für: Belastbare Hunde, Menschen mit viel Zeit.
Was du trainierst
Suche
- Flächensuche
- Trümmersuche
Quelle: Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 45; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 48
Anzeige
- Anzeige Verbellen
- Anzeige Bringseln
- Anzeige Freiverweisen
Quelle: Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 38; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 39
Unterordnung
- Leinenführigkeit und Freifolge
- Absetzen mit Heranrufen
- Distanzkontrolle
- Positionswechsel auf dem Tisch
- Tragen und Übergeben
- Bringen auf ebener Erde
- Lenkbarkeit auf Distanz
- Ablegen unter Ablenkung
Quelle: Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 16; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 18; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 19; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 20; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 21; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 22; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 23; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 25
Gewandtheit
- Tunnel mit Schlauch
- Starre Holzbrücke
- Fassbrücke beweglich
- Leiter waagrecht
- Schaukel
Quelle: Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 26; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 27; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 28; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 29; Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI), S. 31
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Mindestalter am Prüfungstag: 15 Monate für die Vorprüfung (Stufe V), 18 Monate für Stufe A, 20 Monate für Stufe B.
- Jeder Hund darf starten, egal welche Größe oder Rasse, auch ohne Abstammungsnachweis. Er muss aber per Tätowierung oder Mikrochip erkennbar sein.
- Stufe V hat keine Vorbedingung. Für Stufe A muss die Stufe V derselben Sparte (Fachrichtung, zum Beispiel Fläche oder Trümmer) bestanden sein.
- Stufe B: bei Fährte, Fläche, Trümmer und Mantrailing mindestens 2 Prüfungen der Stufe A mit mindestens „Gut“, bei Lawine und Wasser eine Stufe A mit „Gut“.
- Nach einer nicht bestandenen Prüfung darf der Hund frühestens nach 5 Tagen wieder in derselben Sparte antreten. Alle Stufen dürfen beliebig oft wiederholt werden.
- Ein Hund macht höchstens 2 Prüfungen pro Veranstaltung und nur eine pro Tag. Ein Hundeführer führt höchstens 2 Hunde.
- Pflicht sind ein registriertes Leistungsheft (Prüfungsbuch des Hundes) und eine Haftpflichtversicherung für Hundeführer und Hund. Den Impfnachweis muss man auf Verlangen zeigen.
- Eine Prüfung findet nur statt, wenn mindestens 4 Hundeführer sowohl Nasenarbeit als auch Unterordnung und Gewandtheit ablegen.
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Sparten und Suchgelände
- Für Unterordnung und Gewandtheit (Gehorsam und Geschicklichkeit an Geräten) reicht eine Fläche angemessener Größe, bei Lawine eine ebene, gewalzte Schneefläche.
- Fährte (Spur eines Menschen mit Gegenständen): V 400 Schritte, 20 Minuten alt, 15 Minuten Suchzeit; A 1.000 Schritte, 60 Minuten, 20 Minuten; B 2.000 Schritte, 120 Minuten, 45 Minuten.
- Fläche (Gelände absuchen): V 5.000 m², 1 versteckte Person, 10 Minuten; A 20.000 bis 25.000 m², 2 Personen, 20 Minuten; B 40.000 m², 3 Personen, 30 Minuten.
- Trümmer (eingestürzte Gebäude): V mindestens 400 bis 600 m², 1 Person, 10 Minuten; A 800 bis 1.000 m², 2 Personen, 20 Minuten; B 1.200 bis 1.500 m², 3 Personen, 30 Minuten.
- Lawine (Personen unter Schnee): V ca. 5.000 m², 1 Person, 10 Minuten; A ca. 8.000 m², 2 Personen in 80 cm Tiefe, 15 Minuten; B ca. 12.000 m², 3 Personen in 120 cm Tiefe, 25 Minuten.
- Mantrailing (einer bestimmten Person nach Geruch folgen): V ca. 500 m, 60 Minuten alt, 20 Minuten Zeit; A ca. 1.000 m, 4 Stunden, 45 Minuten; B ca. 2.000 m, 6 Stunden, 60 Minuten.
- Wasser: Rettungsübungen wie Leine bringen oder Person an Land ziehen, auf 25 m Entfernung in V und A, auf 40 m in B. Jede Wasserprüfung beginnt mit Distanzschwimmen.
- Geräte und Suchflächen müssen den Sicherheitsregeln des Landes entsprechen. Der Richter darf gefährliche Flächen oder Geräte ablehnen.
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Ausrüstung am Hund
- An- und Abmelden beim Richter mit angeleintem Hund, Führleine von ca. 1 m und Halsband.
- Erlaubt ist nur ein normales, handelsübliches Halsband ohne Veränderungen. Kenndecke, Geschirr oder Schwimmweste nur dort, wo die Ordnung sie vorsieht.
- Kenndecke (Weste zur Kennzeichnung), Glöckchen und kleine Blinklichter sind erlaubt. Eine Lampe oder ein Scheinwerfer zur Orientierung des Hundes ist verboten.
- In den Trümmern sucht der Hund ohne Halsband und ohne Kenndecke. Ausnahme: ein locker sitzendes Halsband gegen Parasiten oder ein Bringsel.
- Bringsel (Gegenstand, den der Hund nach dem Fund zum Führer bringt) hängt an einem Spezialhalsband, das sich bei Gefahr selbst löst.
- Fährte: Hund frei oder an einer 10 m langen Leine an Halsband oder Geschirr. Mantrailing: Leine von 5 bis 10 m, gesucht wird nur im Suchgeschirr.
- Wasser: Der Hund trägt ein Wasserarbeitsgeschirr oder eine Schwimmweste mit Griff. Eine Kenndecke zählt nicht als Geschirr.
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Was der Hundeführer darf
- Futter und Motivationsgegenstände (zum Beispiel Spielzeug) sind bei der Arbeit verboten. Werden sie gegeben, wird abgebrochen.
- Bei der Nasenarbeit erlaubt: Pfeife (Signale vorher dem Richter nennen), Wasser oder Schwamm nach Absprache, aber nicht bei der Anzeige. GPS-Geräte nur beim Mantrailing.
- Hörzeichen (gesprochene Befehle) und Sichtzeichen (Handzeichen) darf man frei wählen, sie müssen kurz sein. Der Name des Hundes zählt als Hörzeichen.
- Unterordnung: Ein zweites Kommando kostet zwei Notenstufen, ein drittes ergibt „mangelhaft“. Körperhilfen und versteckte Hilfen führen zu Abzug.
- Nasenarbeit: Wiederholte Kommandos zum Lenken sind erlaubt, ständiges Auffordern zum Suchen ist aber ein Fehler.
- Anfassen des Hundes ist nicht erlaubt, nur kurzes Loben nach einer Übung.
- Der Führer erscheint mit passender Ausrüstung und Kleidung für die Sparte. Bei der Flächensuche darf er nicht rennen und muss 30 m Abstand zur Grenze halten.
- Vor der Suche erklärt der Führer dem Richter seinen Plan und seine Anzeigeart. Zum Hund darf er erst gehen, wenn der Richter es erlaubt.
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Ablauf und Bewertung
- Jede Prüfung hat zwei Teile: Nasenarbeit (bei Wasser die Wasserarbeit) und Unterordnung mit Gewandtheit. Beide Teile können auch einzeln geprüft werden.
- Bestanden ist, wer in jedem Teil mindestens 70 Prozent der Punkte schafft.
- Nasenarbeit: höchstens 100 Punkte in der Vorprüfung, 200 Punkte in den Stufen A und B. Unterordnung und Gewandtheit: höchstens 100 Punkte.
- Noten: vorzüglich ab 96 Prozent, sehr gut ab 90, gut ab 80, befriedigend ab 70, darunter mangelhaft.
- Wird eine gesuchte Person nicht gefunden, ist die Prüfung nicht bestanden.
- Die erste Fehlanzeige (Hund meldet, wo niemand ist) kostet in der Vorprüfung 20 Punkte, in den Stufen A und B 40 Punkte.
- Die Anzeige (wie der Hund den Fund meldet, etwa Bellen, Bringsel oder Hin- und Herlaufen) muss der Hund selbständig zeigen. Löst sie der Mensch aus, gibt es 0 Punkte.
- Verweigert der Hund ein Gerät der Gewandtheit, gibt es für diese Übung 0 Punkte. Eine Wiederholung ist nicht erlaubt.
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Disqualifikation und Abbruch
- Verwarnung bei Missachtung des Richters, unerlaubten Hilfen, Anfassen des Hundes, unsportlichem Verhalten oder Verzicht auf eine Übung. Erste kostet 5 Punkte, zweite beendet den Prüfungsteil.
- Abbruch, wenn der Hund das Gelände verlässt oder nach dem 3. Hörzeichen nicht gehorcht, bei mangelnder Vorbereitung, fehlender Arbeitslust oder Wesensmängeln.
- Abbruch auch bei deutlicher körperlicher Einschränkung von Hund oder Führer, bei Futter oder Spielzeug während der Arbeit und nach der zweiten Fehlanzeige.
- Ein abgebrochener Teil gilt als nicht bestanden. Zusätzlich werden 61 Punkte bei der Nasenarbeit oder 31 Punkte bei der Unterordnung abgezogen.
- Disqualifikation bei unsportlichem Verhalten des Führers, Zwangsmitteln auf oder neben dem Gelände, Aggression des Hundes, Verletzung einer versteckten Person oder unbegründetem Verlassen der Prüfung.
- Bei Disqualifikation gibt es für die ganze Prüfung keine Punkte. Sie wird mit Begründung ins Leistungsheft eingetragen, weitere Strafen sind möglich.
- Fährte: Abbruch, wenn der Führer mehr als 10 m von der Spur entfernt ist. Mantrailing: Abbruch, wenn der Hund völlig falsch läuft oder nur mit massiver Hilfe findet.
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Gesundheit und Tierschutz
- Ist die Sicherheit oder Gesundheit von Mensch und Tier nicht gewährleistet, findet die Prüfung nicht statt.
- Kranke Hunde und Hunde mit Verdacht auf Ansteckung dürfen nicht starten und nicht einmal auf das Gelände.
- Läufige Hündinnen dürfen starten, werden aber von den anderen getrennt gehalten und starten möglichst als letzte.
- Trächtige Hündinnen dürfen bis zum 21. Tag der Trächtigkeit starten, nach dem Wurf erst wieder nach 75 Tagen.
- Jeder Zwang ist während der ganzen Veranstaltung verboten. Starker Druck oder grober Umgang mit dem Hund wird bestraft.
- Bei Hitze oder schwierigem Wetter darf der Hund bei der Nasenarbeit nach Absprache Wasser bekommen. Auf der Fährte darf man Kopf, Augen und Nase reinigen.
- Wasserprüfung: Alle im Wasser oder Boot tragen Neoprenanzug oder Schwimmweste. Nach dem Distanzschwimmen bekommt der Hund mindestens 60 Minuten Pause.
- Die Tierschutz-, Sicherheits- und Umweltregeln des Gastgeberlandes gelten immer.
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Quelle: Internationale Prüfungsordnung für Rettungshunde-Prüfungen der Internationalen Rettungshunde Organisation (IRO) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI) (gültig ab 1. Jänner 2025), FCI / IRO
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
