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Schweißarbeit (Nachsuche)

Jagd · Verletztem Wild nachsuchen

Schweiß ist das Wort der Jäger für Blut. Der Hund folgt am langen Riemen (Schweißriemen) der Fährte eines verletzten Stücks Wild bis zum Fund. Bei der Fährtenschuhprüfung wird die Fährte ohne Blut mit besonderen Schuhen gelegt. Ordnung des JGHV.

Passt für: Schweißhunde und andere Jagdhunde.

Was du trainierst

Fährten

  • Riemenarbeit 20 Stunden Fährte
  • Riemenarbeit 40 Stunden Fährte
  • Fährtenschuhfährte
  • Riemenarbeit Tropffährte 400 m
Quelle: Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 16; Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 17; Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO), S. 24

Anschuss & Verweisen

  • Anschuss suchen und erkennen
  • Pirschzeichen verweisen
  • Wundbett verweisen
  • Verweiserpunkte anzeigen
Quelle: Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 18; Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 19; Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 16; Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 17

Riemenführung

  • Haken halten
  • Abkommen und Bogenschlagen
  • Ruhiges Tempo am Riemen
  • Ablegen am Riemen
Quelle: Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 16; Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 19; Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO), S. 20

Am Stück

  • Totverbellen am Stück
  • Totverweisen mit Bringsel
Quelle: Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO), S. 28; Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO), S. 29

Regeln laut Prüfungsordnung

Wer darf starten

Seiten 6, 7, 8, 28, 29 · in der Quelle ansehen

Die Fährte

Seiten 5, 16, 17, 18 · in der Quelle ansehen

Ausrüstung am Hund

Seiten 13, 18 · in der Quelle ansehen

Was der Hundeführer darf

Seiten 7, 13, 18, 19, 30 · in der Quelle ansehen

Ablauf und Bewertung

Seiten 6, 10, 11, 12, 15, 18, 19, 20, 25 · in der Quelle ansehen

Disqualifikation und Abbruch

Seiten 7, 14, 19, 20 · in der Quelle ansehen

Gesundheit und Tierschutz

Seiten 7, 13, 14, 31 · in der Quelle ansehen

Quelle: Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO) (gültig ab 01.12.2026 (gültig bis 31.12.2036, beschlossen am 15.03.2026)), JGHV (Jagdgebrauchshundverband e.V.)

Gesetz: schmerzhafte Mittel

Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.

Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com