Schweißarbeit (Nachsuche)
Schweiß ist das Wort der Jäger für Blut. Der Hund folgt am langen Riemen (Schweißriemen) der Fährte eines verletzten Stücks Wild bis zum Fund. Bei der Fährtenschuhprüfung wird die Fährte ohne Blut mit besonderen Schuhen gelegt. Ordnung des JGHV.
Passt für: Schweißhunde und andere Jagdhunde.
Was du trainierst
Fährten
- Riemenarbeit 20 Stunden Fährte
- Riemenarbeit 40 Stunden Fährte
- Fährtenschuhfährte
- Riemenarbeit Tropffährte 400 m
Anschuss & Verweisen
- Anschuss suchen und erkennen
- Pirschzeichen verweisen
- Wundbett verweisen
- Verweiserpunkte anzeigen
Riemenführung
- Haken halten
- Abkommen und Bogenschlagen
- Ruhiges Tempo am Riemen
- Ablegen am Riemen
Am Stück
- Totverbellen am Stück
- Totverweisen mit Bringsel
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sein. Ein Höchstalter nennt die Ordnung nicht.
- Bis zum Meldeschluss braucht der Hund einen Nachweis der Schussfestigkeit (ruhig beim Schuss) und einen Lautnachweis: spurlaut, sichtlaut, laut oder fährtenlaut.
- Waidlaut (Bellen ohne Kontakt zur Spur) zählt nicht als Lautnachweis, ebenso kein Laut aus einem Schwarzwildgatter (eingezäuntes Wildschweingehege).
- Nachweise per Zeugnis einer Anlagen- oder Gebrauchsprüfung oder Formblatt 23b. Der Meldung liegen Kopie der Ahnentafel, Laut- und Schussnachweis bei.
- Der Eigentümer muss Mitglied in einem JGHV-Verein sein. Der Führer zeigt am Prüfungstag seinen eigenen, gültigen Jagdschein im Original, ohne Ausnahme.
- Vor Beginn gibt der Führer Originalpapiere und Impfpass mit gültigen Impfungen ab, sonst kein Start und das Nenngeld (Startgebühr) verfällt. Haftpflichtschutz ist Pflicht.
- Bei der Meldung wird verbindlich 20- oder 40-Stunden-Fährte gewählt. Für 40 Stunden muss der Hund die 20-Stunden-Fährte in einem früheren Kalenderjahr bestanden haben.
- Zugelassen sind anerkannte Jagdhunde, etwa aus dem Zuchtbuch eines JGHV- und VDH-Vereins. Jede Variante höchstens zweimal, eine bestandene nie erneut.
Die Fährte
- Geprüft wird nur vom 1. Mai bis 30. November in großen Forsten mit mindestens zwei Arten Schalenwild (Paarhufer wie Reh, Hirsch, Wildschwein) als Standwild.
- Die Fährte (künstlich gelegte Wundspur) liegt im Wald, darf aber ab dem Anschuss (Stelle des Schusses) bis 100 m über Feld oder Wiese führen.
- Mindestens 1.000 m lang, überall mindestens 300 m Abstand zu anderen Fährten, wechselnder Bewuchs, drei fast rechtwinklige Haken und 2 Wundbetten (Stellen, wo das Stück lag).
- Stehzeit (Zeit zwischen Legen und Arbeit) mindestens 20 oder 40 Stunden. Beide Fährtenarten werden am selben Tag gearbeitet. Beim Legen darf kein Schnee liegen.
- VSwP: höchstens ein viertel Liter Schweiß (Wildblut) für die ganze Fährte, getupft oder getropft, dazu 4 Verweiserpunkte mit je höchstens 2 ml geronnenem Schweiß.
- VFsP: Fährte nur mit Fährtenschuhen (Schuhe mit echten Wildschalen, also Hufen) getreten, Rehschalen verboten, höchstens 0,1 Liter Schweiß je Fährte.
- VFsP: Schweiß nur auf den ersten etwa 50 m abnehmend getropft, der Rest in 2 Wundbetten und 4 Tropfbetten. Schalen und Schweiß von derselben Wildart.
- Nur Schweiß einer Schalenwildart, ohne chemische Frischhaltemittel, tiefgefroren erlaubt. Keine Markierungen an der Fährte. Am Ende liegt ein Stück Wild oder dessen Kopf mit Fell.
Ausrüstung am Hund
- Gearbeitet wird am Schweißriemen (lange Suchleine) von mindestens 6 m, voll abgerollt, an Schweißhalsung (Halsband für die Nachsuche) oder Schweißgeschirr.
- Dressurhilfen wie Erziehungshalsbänder oder deren Attrappen sind verboten.
- Eine Warnhalsung (Signalhalsband) ist erlaubt. Alle anderen Halsbänder, auch Ortungshalsbänder, müssen ab; nur Schweißhalsung oder Geschirr bleiben dran.
- Wird der Riemen nicht in der vorgeschriebenen Länge gegeben, gibt es für die Riemenarbeit höchstens das Prädikat genügend.
Was der Hundeführer darf
- Ein Führer darf auf einer Prüfung nur einen einzigen Hund führen. Prüfungsleiter und Richter dürfen auf ihrer eigenen Prüfung keinen Hund führen.
- Es zählt nur Riemenarbeit (Hund bleibt an der Leine), der Riemen ist sachgerecht zu führen.
- Der Führer sucht mit dem Hund den Anschuss selbst in einem markierten Feld von etwa 30 x 30 m und soll ihn erkennen und benennen.
- Er darf zurückgreifen, vorsuchen oder einen Bogen schlagen (umschlagen) und den Hund kurz ablegen sowie mit sachgerechten Hilfen unterstützen.
- Meldet er Pirschzeichen (Spuren wie Blut, Haare, Knochensplitter), bestätigen die Richter nicht, ob er richtig ist.
- Beim Vor- oder Zurückgreifen muss er die Fährte selbst finden. Gezeigt werden nur Pirschzeichen oder Punkte, die er selbst gemeldet oder bemerkt hat.
- Zuschauer dürfen keine Hunde mitbringen. Nicht aufgerufene Hunde bleiben an der Leine, laute Hunde außer Hörweite.
Ablauf und Bewertung
- Je Richtergruppe höchstens vier Hunde, bei jeder Arbeit mindestens drei Richter. Das Los bestimmt Gruppe und Fährte. Vorher wird die Chipnummer geprüft.
- Es gibt keine Punkte. Wer mit dem Hund zum Stück kommt (das ausgelegte Wild findet), hat bestanden und bekommt einen Bruch (Zweig als Zeichen).
- Prädikate: sehr gut, gut oder genügend zum Stück gekommen; nicht genügend heißt nicht bestanden.
- Bewertet wird die Zusammenarbeit, vor allem Fährtenwille, Ruhe, Sicherheit und Selbstständigkeit des Hundes, auch ob er Anschuss und Pirschzeichen anzeigt (verweist).
- Kommt der Hund ab und verbessert sich nicht nach spätestens 80 bis 100 m, holen ihn die Richter zurück (Rückruf). Jeder Rückruf mindert das Prädikat.
- Hastiges Arbeiten, zu hohes Tempo, viel Zurückgreifen und ständiges Ablegen mindern ebenfalls; ein hastiger Hund kann kein sehr gut bekommen.
- Wer eine Muss-Regel nicht erfüllt, kann nicht bestehen. Bei Verstoß gegen eine Soll-Regel wird das Prädikat gemindert.
- Das Ergebnis kommt in die Ahnentafel; das Stammbuchamt bescheinigt Sw I, II oder III, getrennt für 20 und 40 Stunden. Ein Einspruch kostet 50 Euro.
Disqualifikation und Abbruch
- Mehr als zwei Rückrufe insgesamt bedeuten nicht bestanden. Rückrufe bei der Anschusssuche zählen mit.
- Reicht die Leistung nicht, brechen die Richter die Prüfung ab, auch wenn es weniger Rückrufe waren.
- Fehlen Originalpapiere oder Impfpass, darf der Hund nicht geprüft werden; bei Mängeln in den Unterlagen ist ein Ausschluss möglich.
- Ausschluss mit Verlust des Nenngelds bei wissentlich falschen Angaben, frei laufendem Hund, Fehlen beim Aufruf oder Missachtung von Anordnungen.
- Ebenso bei verschwiegener Hitze (Läufigkeit) der Hündin oder Verhalten, das dem Ansehen schadet, etwa Verstöße gegen Waidgerechtigkeit (Jägerethik), Tierschutz oder Beleidigung von Richtern.
Gesundheit und Tierschutz
- Heiße (läufige) Hündinnen starten nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Prüfungsleiters; der Führer muss die Hitze vorher Prüfungsleiter und Richtern melden.
- Ein Impfpass mit den vorgeschriebenen, wirksamen Impfungen ist Pflicht.
- Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen können zum Ausschluss des Hundes führen.
- Zu Krankheit, Verletzung oder Temperatur sagt die Ordnung nichts. Es gelten zusätzlich die Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslands.
Quelle: Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) und Verbandsfährtenschuhprüfungsordnung (VFsPO) (gültig ab 01.12.2026 (gültig bis 31.12.2036, beschlossen am 15.03.2026)), JGHV (Jagdgebrauchshundverband e.V.)
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
