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Stöbern (Jagd)
Der Hund sucht selbstständig im Wald und im Dickicht nach Wild und jagt es mit Laut (er bellt dabei), damit die Jäger wissen, wo er ist. Geprüft nach der Stöberprüfungsordnung des JGHV.
Passt für: Stöberhunde, zum Beispiel Wachtelhund, Bracken, Terrier und Spaniel.
Was du trainierst
Stöbern
- Stöbern vom Stand geschnallt (A)
- Stöbern vom Führer begleitet (B)
- Stöbern im Mais oder Schilf
- Stöbern ohne Ente im Gewässer
- Spurlaut und Fährtenlaut
Quelle: Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), S. 11; Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), S. 12; Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO), S. 40; Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), S. 10
Am Wild
- Verhalten am Stück
- Bringen von gegriffenem Wild
Quelle: Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), S. 13; Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO), S. 34
Gehorsam
- Rückkehr zum Führer
- Verhalten auf dem Stand mit Schuss
- Leinenführigkeit im Stangenholz
- Herankommen auf Ruf oder Pfiff
- Ablegen und in die Deckung schicken
Quelle: Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), S. 12; Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO), S. 11; Ordnung für Verbands-Gebrauchsprüfungen (VGPO) und Verbandsprüfungen nach dem Schuss (VPSO), S. 33
Regeln laut Prüfungsordnung
Wer darf starten
- Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 15 Monate alt sein.
- Bis zum Nennschluss (Meldeschluss) braucht er Nachweise über Schussfestigkeit (bleibt beim Schuss ruhig) und Laut (gibt beim Jagen Stimme), per Prüfungszeugnis oder Formblatt 23b.
- Zugelassen sind anerkannte Jagdhunde, vor allem aus dem Zuchtbuch eines Vereins in JGHV und VDH; weitere Fälle regelt § 23 der JGHV-Satzung.
- Der Eigentümer muss Mitglied eines JGHV-Vereins sein, der Führer braucht einen eigenen gültigen Jagdschein für den Prüfungstag.
- Der Führer sorgt selbst für ausreichende Haftpflichtversicherung.
- Vor Beginn gibt der Führer Ahnentafel (Abstammungsnachweis) im Original und Impfpass ab und zeigt den Jagdschein; fehlt das, wird der Hund nicht geprüft.
- Bei der Meldung wird verbindlich gewählt: Art A (vom Stand geschnallt, also dort von der Leine gelassen) oder Art B (vom Führer begleitet).
- Ein Führer darf höchstens zwei Hunde führen; laut Rahmenrichtlinie darf ein Hund höchstens zweimal auf Verbandsprüfungen geführt werden.
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Prüfungsfächer
- Gehorsam mit drei Teilen: allgemeiner Gehorsam (Fachwertziffer 1, also Gewichtung), Verhalten auf dem Stand (2) und Leinenführigkeit (1).
- Stöbern (selbstständiges Absuchen dichter Deckung nach Wild): Fachwertziffer 8 bei Art A, 5 bei Art B.
- Laut bringt feste Punkte: Spurlaut oder Fährtenlaut (Stimme auf der Geruchsspur) 20, Sichtlaut oder Laut 10, waidlaut, stumm oder fraglich 0.
- Verhalten am Stück (Anschneideprüfung: frisst der Hund totes Wild an?) wird nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet.
- Geprüft wird nur während einer echten Jagd zwischen 1. September und 31. Januar, an einem oder zwei Tagen.
- Jeder Hund braucht mindestens 3 ha dichtes Waldgelände mit Wild; bei Art A sind auch Mais oder trockenes Schilf bis ca. 5 ha erlaubt, bei Art B nicht allein.
- Die Reihenfolge der Fächer richtet sich nach dem Ablauf der Jagd.
- Eine Richtergruppe mit mindestens 3 Verbandsrichtern bekommt höchstens 4 Hunde.
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Ausrüstung am Hund
- Dressurhilfsmittel wie Dressurhalsbänder oder deren Nachbildungen sind verboten.
- Der Hund muss während der Prüfung gut sichtbar gekennzeichnet sein, etwa mit Warnhalsung oder Warn- bzw. Schutzweste.
- Ortungsgeräte am Hund sind erlaubt.
- Bei der Leinenführigkeit läuft der Hund an einer locker durchhängenden Umhängeleine.
- Hunde, die gerade nicht aufgerufen sind, bleiben angeleint.
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Was der Hundeführer darf
- Alle Teilnehmer tragen die von der Jagdleitung vorgeschriebene Warnkleidung.
- Auf dem Stand gibt der Führer auf Anweisung eines Richters zwei Schüsse mit Schrotmunition ab, während Treiber die Dickung (dichtes Jungholz) durchgehen.
- Bei Art A bleibt der Führer während des Stöberns auf seinem Stand; Ausnahmen nur zum Schutz des Hundes und nach Absprache mit der Jagdleitung.
- Bei Art B begleitet der Führer den Hund; gelegentlicher Kontakt des Hundes zum Führer ist kein Fehler.
- Bei der Anschneideprüfung darf der Führer bei der Suche helfen, aber nicht näher als ca. 30 m ans Wild und muss sich spätestens beim Finden verstecken.
- Den Anordnungen von Prüfungsleiter, Richtern und Jagdleiter ist Folge zu leisten; andere Gespanne dürfen nicht gestört werden.
- Winselnde oder laute Hunde sind außer Hörweite des arbeitenden Hundes zu halten.
- Prüfungsleiter und Richter dürfen auf der von ihnen geleiteten Prüfung keinen Hund führen.
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Ablauf und Bewertung
- Jedes Fach bekommt eine Note: sehr gut (4), gut (3), genügend (2), mangelhaft (1) oder nicht genügend (0).
- Bestanden nur mit mindestens genügend in jedem Fach und bestandener Anschneideprüfung.
- Stöbern dauert je Hund mindestens ca. 15 Minuten auf frischem Gelände; nötig sind genügend weites Suchen, Kontakt zu Wild und Laut.
- Art A muss spurlaut oder fährtenlaut jagen, Art B mindestens sichtlaut (Stimme nur bei Sicht auf das Wild) oder laut.
- Rückkehr zum Führer ohne Suchen: Art A in ca. 1,5 Stunden, Art B mit Spur- oder Fährtenlaut ca. 0,5, sonst ca. 0,25 Stunden.
- Wer kleines Wild wie Frischlinge (junge Wildschweine) nur verbellt, ohne es zu bewegen, bekommt im Stöbern höchstens genügend.
- Das Wildstück muss innerhalb von 5 Minuten nach dem Schnallen gefunden werden; Bewinden (beriechen), Belecken oder Verbellen ist erlaubt.
- Bestandene Hunde erhalten das Leistungszeichen „St“ mit Punktzahl und Prüfungsart A oder B.
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Disqualifikation und Abbruch
- Nicht bestehen können: Anschneider, stumm oder waidlaut jagende Hunde (Stimme ohne Spurkontakt) und Hunde mit ständigem übererregtem Bellen.
- Ebenso: Hunde, die vor Wild ausweichen, gesucht werden müssen oder bei Art B zu weit, zu kurz oder unselbstständig suchen.
- Gegenüber Menschen oder anderen Hunden unverträgliche Hunde (laut Wesensfeststellung) können nicht bestehen.
- Bei fraglichem Laut oder Wildmangel gilt der Hund als nicht durchgeprüft.
- Ausschluss unter Verlust des Nenngelds (Startgebühr) z. B. bei falschen Angaben, frei laufendem Hund, Fehlen beim Aufruf oder Missachten von Anordnungen.
- Wer eine Mussbestimmung nicht erfüllt, erhält im betreffenden Fach nicht genügend (0 Punkte).
- Einspruch nur durch den Führer, schriftlich mit 50,00 Euro Gebühr, bis eine halbe Stunde nach der Preisverteilung.
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Gesundheit und Tierschutz
- Heiße (läufige) Hündinnen dürfen nicht geprüft werden; wer die Hitze wissentlich verschweigt, kann ausgeschlossen werden.
- Ein Impfpass mit den vorgeschriebenen, wirksamen Impfungen muss vorgelegt werden.
- Das laute Verfolgen des Wildes begründet die Ordnung ausdrücklich auch mit dem Tierschutz.
- Verstöße gegen Waidgerechtigkeit (jagdlicher Anstand) oder Tierschutz können zum Ausschluss führen.
- Körperliche Mängel und Wesensmängel des Hundes werden im Prüfungsbericht festgehalten.
- Laut darf nicht im Schwarzwildgatter (Gehege mit Wildschweinen) bestätigt werden.
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Quelle: Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO) (gültig ab 01.09.2025), JGHV (Jagdgebrauchshundverband e.V.)
Gesetz: schmerzhafte Mittel
Beim Ausbilden, Erziehen und Trainieren sind Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel verboten, die dem Hund Schmerzen bereiten. Das gilt für jeden Hund, auch außerhalb des Sports.
Unsere Zusammenfassung, mit Quelle, ohne Gewähr. Verbindlich sind immer die Ordnungen und Regeln der Verbände selbst. Fehler gefunden? Schreib uns: info@niri-solutions.com
